27.08.2010, 11:25
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Nein, da bin ich eisern. Ich hab das übersehen und falsh gemacht, wie offensichtlich alle anderen die es nicht gemacht haben. Und die Signatur ist nicht Teil der Stimmabgabe und eine Editur derselben während der Wahl ja auch zulässig
Bleiben wir doch einfach mal etwas auf dem Boden.
Ich stufe eine vorhandene Signatur zur Stimmabgabe zugehörig ein, weil beide Teile eines solchen Beitrages für jeden Besucher und die Abstimmungsleitung zusammen lesbar sind.
Aus diesem Grund würde ich auch eine Stimme als ungültig werten, wenn eine bei der Stimmabgabe lesbare Signatur eine Kommentierung zum Abstimmungsgegenstand enthalten würde.
Im Umkehrschluß ist es jedoch auch so, daß durch eine Signatur zum Zeitpunkt der Auszählung eine eindeutige Angabe der abstimmenden MN erkennbar und die Stimme damit gültig ist.
Gerade bei Herrn Terofal ist der Wortlaut der Signatur gegenwärtig sehr eindeutig.
Etwas kritischer bin ich da bei meiner eigenen Stimme, da diese eher auf den Weg nach Attekarien als auf meine Delegiertentätigkeit abhebt.

