27.08.2010, 15:19
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Was ist an diesen Abstimmungs- und Auszählungsregeln missverständlich?
Weil es für echte Profis der Materie einfach nicht eindeutig ist.
Das Mitgliedsland ist bei der Stimmabgabe also anzugeben. Wie das erfolgen soll ist nicht geregelt. Desweitern ist eben auch nicht geregelt, was mit der Stimmabgabe passiert, wenn die Vorschrift der Angabe des Mitgliedslandes nicht erfüllt wird.
An keiner Stelle des Regelwerkes steht, daß eine Stimmabgabe durch das Fehlen des Mitgliedslandes ungültig wird.
Jedoch ist eindeutig geregelt, daß eine Editierung oder eine Kommentierung die Stimmabgabe ungültig werden lässt. Deshalb sollte man davon bitte die Finger lassen.

