28.08.2010, 02:48
Das Regelwerk macht hier klare Aussagen, die man nicht brechen sollte. Wir kennen alle die Abstimmungsregeln und ein solch einmaliger Fall sollte kein Anlass dafür sein, auf einmal doch die Abstimmungsregeln nicht beachten zu müssen.
Auch den Hinweis in der Signatur zu werten halte ich für nicht durchführbar, kann die Signatur doch permanent editiert werden und sind editierte Stimmabgaben widerrum durch die GO strengstens untersagt.
Auch den Hinweis in der Signatur zu werten halte ich für nicht durchführbar, kann die Signatur doch permanent editiert werden und sind editierte Stimmabgaben widerrum durch die GO strengstens untersagt.

