28.08.2010, 08:45
Wir wissen doch alle, daß Inaktivität nach dem geltenden Regelwerk nur ein notwendiges aber kein hinreichendes Kriterium für eine Löschung ist. Prinzipiell kann ein inaktiver Staat gelöscht werden, aber nur dann, sofern er nicht widerspricht. Inwiefern das als vernünftig anzusehen ist, sei dahingestellt. Durch den Widerspruch aus der Konföderation braucht sich der Beirat nicht weiter damit zu beschäftigen, es sei denn er erwägt eine Löschung außerhalb des Regelwerks.

