28.08.2010, 09:48
Ich eröffne hiermit die Diskussion über einen Änderungsantrag des Delegierten der MN Priedsgallen.
Er beantragt den bisherigen Artikel 5 (7):
in den nachfolgenden Wortlaut zu ändern:
und den Artikel 2 dahingehend zu ergänzen, daß ein Punkt 7 mit dem nachfolgenden Wortlaut angefügt wird:
Der Delegierte führte hierzu bereits in der Antragstellung aus:
"Der erste Teil des Antrages ergibt sich auf der laufenden Diskussion. Ich will garnicht wissen wie viele Stimmabgaben in der Vergangenheit ungültig waren aber gültig gewertet wurden, weil diese Regel übersehen wurde (bekanntlich auch von mir) Dabei ist sie völlig unnötig. Doppelstimmabgaben einer MN kann durch die Ergänzung (über deren Einhaltung das Direktorium wacht) ebenso verhindert werden. Und die Ergänzung ist n der Vergangenehit ja schon praktiziert worden, obgleich sie nicht festgeschrieben war, sie aber Sinn macht. Summa sumarum eine Vereinfachung der GO."
Er beantragt den bisherigen Artikel 5 (7):
Zitat:7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.
in den nachfolgenden Wortlaut zu ändern:
Zitat:7. Bei öffentlicher Abstimmung sind editierte oder kommentierte Stimmabgaben als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.
und den Artikel 2 dahingehend zu ergänzen, daß ein Punkt 7 mit dem nachfolgenden Wortlaut angefügt wird:
Zitat:"7. Delegiertenummeldungen während laufender Wahlen und Abstimmungen sind nicht möglich"
Der Delegierte führte hierzu bereits in der Antragstellung aus:
"Der erste Teil des Antrages ergibt sich auf der laufenden Diskussion. Ich will garnicht wissen wie viele Stimmabgaben in der Vergangenheit ungültig waren aber gültig gewertet wurden, weil diese Regel übersehen wurde (bekanntlich auch von mir) Dabei ist sie völlig unnötig. Doppelstimmabgaben einer MN kann durch die Ergänzung (über deren Einhaltung das Direktorium wacht) ebenso verhindert werden. Und die Ergänzung ist n der Vergangenehit ja schon praktiziert worden, obgleich sie nicht festgeschrieben war, sie aber Sinn macht. Summa sumarum eine Vereinfachung der GO."

