29.08.2010, 21:55
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Werd ich bei den nächsten Landtagswahlen auch machen. Begründen waum ich wehn gewählt habe. Mal sehen ob die die bei der Wahlkommision oder wie die sich nennen meine Stimme dann gültig lassen
Ei, wer redet denn von Wahlen? Es geht natürlich nur um Abstimmungen, bei Wahlen läßt sich bereits technisch nichts hinzufügen und davon abgesehen gibt es keine Notwendigkeit irgendetwas darzulegen, weil sie ja geheim erfolgen. Wie da die Rechtslage bei mit Zusätzen versehenen Stimmzetteln im RL aussieht ist mir so genau nicht bekannt, so lange sie über die Wahlabsicht keinen Zweifel lassen, werden sie wohl gültig sein.
Zitat:Die Gründe, warum man für oder gegen einen Antrag stimmt, kann und sollte man in der Diskussion darlegen. Diese haben in einer Abstimmung nichts zu suchen.
In einer Abstimmung wird abgestimmt und nicht begründet.
Was wo etwas zu suchen hat entscheide ich immer noch selbst und lasse mir darüber keine "Wahrheiten" von sogenannten Fachleuten antragen, die willkürlich mal für dieses und mal gegen jenes sind, ohne daß dabei eine innere Logik erkennbar wäre.
Wenn ich an einer Abstimmung nur notgedrungen teilnehme, dann beanspruche ich das auch deutlich machen zu können. Denn bei allem Respekt ist die OIK etwa so rechtsstaatlich konstituiert wie der Volksgerichtshof.

