30.08.2010, 10:27
Zitat:Insofern, bei uns sind "Zusätze" legal.^^
Das ist doch eine sehr praktikable Lösung, die dem wirklichen Wählerwillen zum Ausdruck verhilft:
Zitat:"Worte, Bemerkungen oder Zeichen, die auf dem amtlichen Stimmzettel außer zur Kennzeichnung der Parteiliste oder der Bezeichnung eines/einer Bewerbers/Bewerberin angebracht wurden, beeinträchtigen die Gültigkeit eines Stimmzettels nicht, wenn sich hierdurch nicht einer der angeführten Ungültigkeitsgründe ergibt. Im Wahlkuvert befindliche Beilagen aller Art beeinträchtigen die Gültigkeit des Stimmzettels ebenfalls nicht."
(Quelle: http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefau...cob=202686)
Aber wie auch immer, Bemerkungen sollten in jedem Falle zugelassen werden, da die Verfassung der OIK schlicht und ergreifend keinen ordnungsgemäßen Rechtsschutz der Interessen der Mitglieder gewährleistet. Hier kann man bestenfalls gleich Köpfe rollen lassen, selbst die Frage, ob man einen Beiratsbeschluß wegen Formfehler für ungültig erklären lassen kann oder nicht, ist nicht abschließend geklärt.

