30.08.2010, 10:57
Zitat:Original von Ernst Willun
Aber wie auch immer, Bemerkungen sollten in jedem Falle zugelassen werden, da die Verfassung der OIK schlicht und ergreifend keinen ordnungsgemäßen Rechtsschutz der Interessen der Mitglieder gewährleistet.
Kommen Sie bitte nie auf den Gedanken, Kommentierungen gemeinsam mit Ihrem Abstimmungswillen abzugeben.

