30.08.2010, 11:26
Zitat:Kommen Sie bitte nie auf den Gedanken, Kommentierungen gemeinsam mit Ihrem Abstimmungswillen abzugeben.
So lange das Direktorium die Anträge kommentiert, sehe ich keinen Hinderungsgrund - außer das Direktorium hat schon eine ausreichende Kommentierung vorgenommen....

Im übrigen sollten die zugehörigen Diskussionspfade für mögliche Kommentierungen bis zum Abstimmungsende offengehalten werden. Ich bin jedenfalls nicht daran interessiert, daß die OIK zu so etwas wie "Unsere OIK" verkommt in dem wir dann kollektivistisch der Direktoriumsdoktrin huldigen sollen.
Zitat:Dann stellen Sie einen entsprechenden Antrag, der dann von Beirat diskutiert werden kann, mit Artikel 5 (7) und 2 GO hat Ihr Vorschlag jedenfalls nichts zu tun
Genau auf diesen Artikel bezogen sich aber meine Anmerkungen.

