01.09.2010, 00:53
Zitat:Original von Ernst Willun
Wenn beispielsweise ein Antrag gestellt wird, der nach eigener Auffassung regelwidrig ist oder sachlich falsch, dann wird man seinen diesbezüglichen Vorbehalten Ausdruck verleihen können, ansonsten erkennt man die darin vorherrschende Sehweise ja stillschweigend an.
Ja, kann man auch und zwar
1. direkt bei Antragstellung in Form eines Hinweises seitens des Direktoriums mit der Bitte eine Änderung vorzunehmen, da der Antrag ansonsten nicht angenommen werden kann oder
2. innerhalb der Diskussion, die zu jedem angenommenen Antrag einzuleiten ist.
Es bedarf also ÜBERHAUPT KEINES weiteren Kommentares und schon GAR KEINER Richtigstellung bei Eröffnung der Abstimmung! Das alles wurde innerhalb der Diskussion hinreichend, lang und breit, rauf und runter, kreuz und quer, erörtert.
Wer abstimmt ohne zu wissen, worum es geht, weil er die Diskussion nicht verfolgt hat, ist selbst schuld.

