17.01.2006, 22:27
Zitat:Original von Herzog von KurlandHätte Ratelon uns früher davon informiert, wäre ein Antrag mit anderen Küstenlinien gestellt worden.
Ratelon gab folgende Stellungnahme an das Direktorium im Beirat ab. Das sollte für eine Geltendmachung ratelonischer Rechte ausreichend sein.
Die Sache ist mehr als ärgerlich.
Wo steht geschrieben das ausgetragene Nationen über ihren alten Kartenplatz verfügen, bestimmen oder überhaupt ein Recht auf Bestimmung über diesen haben?
Korrigieren Sie mich sollte ich falsch liegen, Hoheit. Die OIK agiert im Rahmen eines Regelwerkes, Abweichungen von den Regeln zu Gunsten einer anderen Nation sind ein offener Bruch gegen Neutralität der OIK. Wenn ein Staat einen Antrag stellt, nach Ablauf der Frist aber ein Anderer, der die Frist verschlafen, missachtet oder nicht Ernst genommen hat einen Einspruch einlegt, die OIK als unpolitische Organisation von den Regeln abweicht und zu Gunsten des Antragsgegers entscheidet, wäre das nicht ein klarer Schritt auf die Seite des Antragsgegners?

