03.09.2010, 06:58
Der Delegierte der MN Priedgallen hatte gem. Artikel 4 (7) GO beantragt, der Exekutivdirektorin Fresse das Mißtrauen auszusprechen.
Unter der Verfahrensleitung des ehrenwerten Vizedirektors Falkenstein hat sich der Beirat eingehend mit dem Antrag befasst und durch eine eine nach Geschäftsordnung vorgesehene Wahlhandlung am 02.09.2010 beschlossen:
Der Exekutivdirektorin Fresse wird das Amt nicht entzogen.
gez. Fresse
Unter der Verfahrensleitung des ehrenwerten Vizedirektors Falkenstein hat sich der Beirat eingehend mit dem Antrag befasst und durch eine eine nach Geschäftsordnung vorgesehene Wahlhandlung am 02.09.2010 beschlossen:
Der Exekutivdirektorin Fresse wird das Amt nicht entzogen.
gez. Fresse

