03.09.2010, 14:59
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Mal wieder zum Thema. .....
Zum einen muss man erst einmal zwischen "Delegiertenummeldung" und "Delegiertenanmeldung" unterscheiden. Das ist ein wesentlicher Faktor.
Im ersten Fall gehen die Rechte nahtlos auf eine andere Person über, so dass doppelte Abstimmungen bei Wahlen möglich, aber eben nicht rechtens sind, während es bei Abstimmungen durch die Öffentlichkeit auffällt.
Und bei dem zweiten Fall liegt ein gewisser Zeitraum zwischen der Wahrnehmung der Delegiertenrechte, die u. U. doppelte Wahlteilnahmen ausschließen... je nach Zeitfaktor zwischen Aufgabe und Annahme des Amtes des Delegierten.
Zum Änderungsvorschlag: Wieso soll der Passus "Kommentierte und editierte Stimmabgaben sind ungültig" wegfallen?

