03.09.2010, 15:17
Die "gängige Praxis", so wie Sie das nennen, ist die, dass Delegierte umgehend ihre Rechte zugesprochen bekommen, sofern ausgeschlossen werden kann, dass sie an einer Wahl doppelt teilnehmen können. Ob man das nun Um- oder Anmeldung nennt, ist wurscht, wobei ich mich dahingehend sicherlich streiten könnte.
Mit der Formulierung "Delegiertenummeldungen sind während laufender Wahlen nicht möglich" schließen Sie jedoch genau solche Fälle wie Cuello aus und das ist nicht rechtens. Eine Nation sollte immer die Möglichkeit haben an einer Wahl teilnehmen zu können. Zwar nur einmal pro Wahl, aber immerhin. Das ist ihr gutes Recht nach § 2 GO (Der Beirat). Und dieses wird ihnen durch diese strenge Formulierung genommen.
Mit der Formulierung "Delegiertenummeldungen sind während laufender Wahlen nicht möglich" schließen Sie jedoch genau solche Fälle wie Cuello aus und das ist nicht rechtens. Eine Nation sollte immer die Möglichkeit haben an einer Wahl teilnehmen zu können. Zwar nur einmal pro Wahl, aber immerhin. Das ist ihr gutes Recht nach § 2 GO (Der Beirat). Und dieses wird ihnen durch diese strenge Formulierung genommen.

