03.09.2010, 17:10
Unabhängig davon, dass dieser Müll hier nur fabriziert werden muss, weil einige Leute des logischen Denkens nicht mächtig erscheinen, würde ich es so formulieren (auf das das Regelwerk lang und länger, aber auch wasserdicht wie Plexiglas werde):
EDIT: In Punkt 4 die Worte "und bei nichtöffentlichen Abstimmungen" eingefügt. Das ist wichtig, weil auch dabei Mehrfachabstimmungen möglich wären.
Zitat:§ 2 GO - Der Beirat
1. Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wie viele Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.
3. Einer RL-Person ist es nur erlaubt für einen Mitgliedsstaat das Amt eines Delegierten wahrzunehmen. (vormals Punkt 6)
4. Delegiertenummeldungen können nicht während einer laufenden Wahl und bei nichtöffentlichen Abstimmungen vorgenommen werden, wenn dadurch eine doppelte Stimmabgabe des Mitgliedes erfolgen könnte.
5. Die nach Absatz 2 entsandten Delegierten vertreten ihren Mitgliedstaat im Beirat, nehmen das Rede- und Antragsrecht in Anspruch und üben das Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmung für den Mitgliedsstaat aus.
6. Jeder Delegierte hat bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme. (vormals Punkt 5)
7. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
EDIT: In Punkt 4 die Worte "und bei nichtöffentlichen Abstimmungen" eingefügt. Das ist wichtig, weil auch dabei Mehrfachabstimmungen möglich wären.

