03.09.2010, 17:40
Ich zitiere dazu mal die Präambel des Kartenregelwerkes, die eigentlich Gültigkeit für den gesamten Geschäftsbetrieb der OIK hat oder haben sollte:
In analoger Anwendung bedeutet das auf den speziellen Fall gesehen, dass es sich von selbst versteht (verstehen sollte), dass man solche Einflussnahmen unterlässt. Aber.... so muss es denn wohl sein, dass wir auch diesen Pups neu definieren müssen. X(
Stellt sich also die Frage, was man unter "Einflussnahme" zu verstehen hat. Und bevor wir zu gegebener Zeit auch darüber diskutieren müssen (mich gruselt es jetzt schon davor), sollte man das, was man erreichen will knallhart präzise formulieren:
Zitat:... So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen.
In analoger Anwendung bedeutet das auf den speziellen Fall gesehen, dass es sich von selbst versteht (verstehen sollte), dass man solche Einflussnahmen unterlässt. Aber.... so muss es denn wohl sein, dass wir auch diesen Pups neu definieren müssen. X(
Stellt sich also die Frage, was man unter "Einflussnahme" zu verstehen hat. Und bevor wir zu gegebener Zeit auch darüber diskutieren müssen (mich gruselt es jetzt schon davor), sollte man das, was man erreichen will knallhart präzise formulieren:
Zitat:4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor eingeleitet. Der Eröffnungsbeitrag hat folgenden Tenor zu haben:
1. Thema des Abstimmungsgegenstandes
2. Abstimmungsmodalitäten
3. Abstimmungszeitraum
4. Verweis auf die Beiratsdiskussion
Andere Kommentare sind nicht erlaubt.

