03.09.2010, 18:49
Da geht der Antragssteller davon aus dass etwas geschieht was er garnicht beantragt hat, denn der Wortlaut des Antrages
sagt nichts davon aus dass der Beirat überhaupt zu Wort kommen soll. Es wird eine direkte Handlung des Direktoriums gefordert, kein Beiratsentscheid.
Zitat:Ich beantrage die Sperrung des sogenannten Holländers, wegen fortgesetzter Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der OIK, Herabsetzung des Ansehens dieser Organisation durch Andichten einer angeblichen Fremdenfeindlichkeit, Verderben des gutnachbarlichen Verhältnisses zu allen anständigen holländischen Mitmenschen, sowie Ausspielen aller Beteiligten gegeneinander und Säen von Zwietracht. Im übrigen wegen vorsätzlicher Verschleierung von Mehrfachidentitäten.
sagt nichts davon aus dass der Beirat überhaupt zu Wort kommen soll. Es wird eine direkte Handlung des Direktoriums gefordert, kein Beiratsentscheid.

