18.01.2006, 18:00
Sie wissen, Hoheit, das ich hier keine Diskussionen dulde, dennoch sei soviel gesagt:
Herr Goldmann hat korrekt (wenn auch wie zumeist mit einer negativen Nuance in der Formulierung) erklärt, dass die Berufung auf "geistiges Urhebertum" seit der Löschung Acadeas von der Karte mehrfach (?, ich erinnere mich nicht mehr an die genauen Umstände, aber ich glaube bei Kyrolonien war es auch so) vom Direktorium aus Gründen des Rechtsfriedens akzeptiert wurde.
Ich habe betont, dass wir uns gerade nicht auf das Veto Klings als solches stützen, sondern dass das Direktorium den Antrag wegen der erhobenen Urheberschaftsansprüches der DUR und des -soviel sei zugegeben- bei der Antragsgenehmigung vergessenen rechtshängigen Sperrantrags nicht gelten lassen kann.
Herr Goldmann hat korrekt (wenn auch wie zumeist mit einer negativen Nuance in der Formulierung) erklärt, dass die Berufung auf "geistiges Urhebertum" seit der Löschung Acadeas von der Karte mehrfach (?, ich erinnere mich nicht mehr an die genauen Umstände, aber ich glaube bei Kyrolonien war es auch so) vom Direktorium aus Gründen des Rechtsfriedens akzeptiert wurde.
Ich habe betont, dass wir uns gerade nicht auf das Veto Klings als solches stützen, sondern dass das Direktorium den Antrag wegen der erhobenen Urheberschaftsansprüches der DUR und des -soviel sei zugegeben- bei der Antragsgenehmigung vergessenen rechtshängigen Sperrantrags nicht gelten lassen kann.

