03.09.2010, 23:13
Das Recht dazu hat sie, wenn berechtigte Zweifel an der korrekten Durchführung bestehen. Und die bestanden im konkreten Fall.
Übrigens. Hätte Frau Fresse das Regelwerk korrekt ausgelegt und nicht gebogen, wäre meine Niederlage heute deutlicher ausgefallen.
Übrigens. Hätte Frau Fresse das Regelwerk korrekt ausgelegt und nicht gebogen, wäre meine Niederlage heute deutlicher ausgefallen.

