03.09.2010, 23:54
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Das Recht dazu hat sie, wenn berechtigte Zweifel an der korrekten Durchführung bestehen. Und die bestanden im konkreten Fall.
Übrigens. Hätte Frau Fresse das Regelwerk korrekt ausgelegt und nicht gebogen, wäre meine Niederlage heute deutlicher ausgefallen.
Recht haben und Recht bekommen sind immer unterschiedlich....

