04.09.2010, 01:02
Zitat:OK , nun um es richtig zu machen , stelle ich zuerst die Reservierung und dann den Antrag.
Es besteht keinerlei Verpflichtung dazu, vor einer Eintragung eine Reservierung vorzunehmen. Wenn Sie aber zunächst reservieren möchten, kann ich die Gültigkeit des Antrages feststellen. Welchen der beiden Anträge ziehen Sie nun zurück?

