04.09.2010, 08:22
Herr Adipose, ich kann Ihnen nur dringend raten mal wieder auf die Sachebene zurückzukommen.
Und im Übrigen hat Frau CdMT im Kern das gesagt was ich auch sagte, wenn jemand etwas das ich sage falsch interpretiert gebe ICH rechtzeitig Bescheid, das brauchen SIE nicht zu tun.
Aber nochmal klartext: "Hierzulande" meint selbstverständlich die Bundesrepublik Deutschland. Und nun stellen Sie sich mal vor, dass Sie zu einer Wahl in Ihrem Land gehen wollen, zu der sie de jure Wahlberechtigt sind. Am Wahllokal angekommen wird Ihnen der Zutritt verweigert, mit der Begründung "Die Wahlen laufen ja schon". Dass Sie das Recht haben bei der laufenden Wahl auch teilzunehmen interessiert vor Ort niemanden.
Dann haben Sie selbstverständlich ein Recht auf den Rechtsweg. Und in einem Rechtsstaat wird Ihnen dann auch Recht gegeben, was bedeutet diue Wahl muss wiederholt werden (In Deutschland nicht die ganze Wahl sondern nur die in Ihrem Wahlbezirk, aber dieser Teil ist so nicht auf die OIK anwendbar qweil es in der OIK keine Wahlbezirke gibt)
Wenn Sie das verstanden haben und dem zustimmen, dann erklären Sie mir bitte nochmal warum Sie dem Einspruch von Frau CdMT mit Unsachlickeiten begegnen statt wenn Sie sich schon eine konrtäre Meinung (die ich persönlich dann gerne nachvoollziehbar begründet sähe) auf der Sachebene zu bleiben..
Und im Übrigen hat Frau CdMT im Kern das gesagt was ich auch sagte, wenn jemand etwas das ich sage falsch interpretiert gebe ICH rechtzeitig Bescheid, das brauchen SIE nicht zu tun.
Aber nochmal klartext: "Hierzulande" meint selbstverständlich die Bundesrepublik Deutschland. Und nun stellen Sie sich mal vor, dass Sie zu einer Wahl in Ihrem Land gehen wollen, zu der sie de jure Wahlberechtigt sind. Am Wahllokal angekommen wird Ihnen der Zutritt verweigert, mit der Begründung "Die Wahlen laufen ja schon". Dass Sie das Recht haben bei der laufenden Wahl auch teilzunehmen interessiert vor Ort niemanden.
Dann haben Sie selbstverständlich ein Recht auf den Rechtsweg. Und in einem Rechtsstaat wird Ihnen dann auch Recht gegeben, was bedeutet diue Wahl muss wiederholt werden (In Deutschland nicht die ganze Wahl sondern nur die in Ihrem Wahlbezirk, aber dieser Teil ist so nicht auf die OIK anwendbar qweil es in der OIK keine Wahlbezirke gibt)
Wenn Sie das verstanden haben und dem zustimmen, dann erklären Sie mir bitte nochmal warum Sie dem Einspruch von Frau CdMT mit Unsachlickeiten begegnen statt wenn Sie sich schon eine konrtäre Meinung (die ich persönlich dann gerne nachvoollziehbar begründet sähe) auf der Sachebene zu bleiben..

