04.09.2010, 08:56
Ich finde es halt immer mal wieder schade dass Sie sich dazu herablassen einfach Brocken hinzuwerfen ohne dass eine detailiertere Ausführung folgt.
Aber Ihre Ablehnung des Einspruches trotzdem das Sie den Regekverstoß schoin zugegeben haben macht natürlich eine weitere Aufblähung des Regelwerkes notwendig. Wollen Sie das? Sie berufen sich auf allgemeine Verfahrenssweise, welche dann aber all die Zeit falsch gewesen ist. Sie wissen das jetzt und sehen sich nicht dazu veranlasst es zu korrigieren????? Oder was habe ich falsch verstanden an dem was Sie heute entschieden haben (oder hat das Direktorium hier beraten? dann würde ich sehr gerne mal die entsprechenden Auszüge aus dem Thread sehen, auch wenn dass im Regelwerk nicht vorgesehen ist. )
Aber Ihre Ablehnung des Einspruches trotzdem das Sie den Regekverstoß schoin zugegeben haben macht natürlich eine weitere Aufblähung des Regelwerkes notwendig. Wollen Sie das? Sie berufen sich auf allgemeine Verfahrenssweise, welche dann aber all die Zeit falsch gewesen ist. Sie wissen das jetzt und sehen sich nicht dazu veranlasst es zu korrigieren????? Oder was habe ich falsch verstanden an dem was Sie heute entschieden haben (oder hat das Direktorium hier beraten? dann würde ich sehr gerne mal die entsprechenden Auszüge aus dem Thread sehen, auch wenn dass im Regelwerk nicht vorgesehen ist. )

