04.09.2010, 14:29
Das Problem an einem Schiedsgericht ist die Tatsache, dass es sich wiederum um ein gewähltes Gremium handelt. Auch hier muss man Vertrauen in die Amtsinhaber haben, dass ja leider auch mal, wie man gesehen hat, enttäuscht werden kann. Daher halte ich eine Beiratsentscheidung immer noch für am sinnvollsten. Dort kann sich jeder Delegierte eine Meinung bilden und diese in Form der Abstimmung über einen Diskussionsgegenstand zum Ausdruck bringen. Bislang hat das auch immer gut funktioniert und würde es auch jetzt, würde das Direktorium sich an die Regeln halten, auch an die ungeschriebenen, die sich einfach aus der Logik der Sache ergeben und seit Jahren hier praktiziert wurden. Man könnte so etwas Gewohnheitsrecht nennen.
Auch Konsequenzen gibt das Regelwerk genügend her: Man kann das Direktorium abwählen, man kann als Direktorium ein Hausrecht ausüben. Man muss das nur sachgemäß ausüben bzw. ausführen. Und wenn alle Stricke reißen, kann man immer noch die Meinung der Gemeinschaft einholen. Aber.... man muss auch handeln, zügig und entschlossen und nicht rumeiern. Wenn dann noch eine hieb- und stichfeste Begründung dazu kommt und vor allem immer eine klare Linie gefahren wird, dann gibt es eigentlich nichts mehr zu kriteln. Aber genau das vermisse ich hier.
Auch Konsequenzen gibt das Regelwerk genügend her: Man kann das Direktorium abwählen, man kann als Direktorium ein Hausrecht ausüben. Man muss das nur sachgemäß ausüben bzw. ausführen. Und wenn alle Stricke reißen, kann man immer noch die Meinung der Gemeinschaft einholen. Aber.... man muss auch handeln, zügig und entschlossen und nicht rumeiern. Wenn dann noch eine hieb- und stichfeste Begründung dazu kommt und vor allem immer eine klare Linie gefahren wird, dann gibt es eigentlich nichts mehr zu kriteln. Aber genau das vermisse ich hier.

