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[Einspruch] Abstimmung § 4 (3)
#3
Zitat:Original von Friederike Fresse

In der Sache weise ich ihn als unzulässig zurück.
Unzulässig in dem Sinne, daß der Beirat einen Einspruch gegen seine höchstselbigen Entscheidungen nicht zugelassen hat.

Wo steht, dass ein Einspruch nicht zulässig ist?

Zitat:Ich räume ein, daß die von Ihnen angesprochene Übertragung der Delegiertenrechte, gerade bei vorhandener Lethargie oder zurückhaltender Mitwirkung des entsandten Delegierten, gegenwärtig nicht flüssig vonstatten geht.

Ich verstehe gerade richtig, dass der Delegierte Cuellos (Tenoxilatl) es verschuldet hat, dass ihm die Delegiertenrechte noch nicht eingeräumt wurden?

Die Delegiertenrechte hätten am 28.08.2010 eingeräumt werden können.

Zitat: Bitte bedenken Sie, daß nur der Brauch, die Delegierten nicht während offenen Wahlen und Abstimmungen zuzulassen, in der Vergangenheit eine mehrmalige Stimmabgabe verhindert hat.

Es ist nie Brauch gewesen, Delegierten nicht während laufender Abstimmungen und Wahlen zuzulassen. Es war Brauch sie nicht zuzulassen, wenn ein Delegierteamt nathlos ins andere über ging und so eine doppelte Teilnahme an einer Wahl, nicht Abstimmung, weil es dort sofort aufgefallen wäre, nicht hätte verhindert werden können.

Dieser spezielle Fall trifft hier auf die Delegierten Cuellos aber nicht zu. Und das dazu keine spezielle Regel gibt, hätte der Delegierte spätestens am 28.08.2010 seine Rechte erhalten müssen, wenn nicht sogar bereits am 12.08.2010 und hätte an der Wahl und den Abstimmungen völlig korrekt, ohne Betrugsmöglichkeiten teilnehmen können. Jetzt schreiben wir den 04.09.2010 und es ist immer noch nicht ersichtlich, ob man dem Delegierten die Rechte inzwischen eingeräumt hat.

Doch, was wesentlicher ist: Mein Einspruch, den ich nach wie vor als berechtigt ansehe, wird also versagt mit einer Begründung, das eine Zulässigkeit nicht durch das Regelwerk gedeckt ist. Gleichzeitig verlangen Sie von dem Delegierten jedoch eine Erklärung damit er zugelassen werden kann, die ebenfalls nicht vom Regelwerk gedeckt ist und als die vorliegt, berufen Sie sich auf die Nichtzulässigkeit der Zulassung während laufender Wahlen und Abstimmungen die ebenfalls nicht durch das Regelwerk gedeckt ist.

Sie messen mit zweierlei Maß. Warum?
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Nachrichten in diesem Thema
[Einspruch] Abstimmung § 4 (3) - von Carmen I. - 04.09.2010, 01:19
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 04.09.2010, 08:23
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 04.09.2010, 14:52
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 05.09.2010, 15:42

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