04.09.2010, 18:26
Sehr geehrter Herr Huusdroddel,
hier muß wohl ein Mißverständnis vorliegen.
Der Artikel 4 (1) de GO bezieht sich auf das OIK-Hauptpersonal.
Bitte überarbeiten Sie Ihren Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
hier muß wohl ein Mißverständnis vorliegen.
Der Artikel 4 (1) de GO bezieht sich auf das OIK-Hauptpersonal.
Bitte überarbeiten Sie Ihren Antrag.
Mit freundlichen Grüßen

