06.09.2010, 16:51
Zitat:Original von Carmen de Mora-TrauensteinHier zu finden: Kaiserreich Dreibürgen
Zur Kenntnis genommen.
Leider können die Delegiertenrechte erst nach der Wahl übertragen werden. Ansonsten hätten beide Delegierte die Möglichkeit an der Wahl teilzunehmen, was nicht statthaft ist.

