12.09.2010, 14:36
Eigentlich warten wir hier darauf, dass Sie sich dazu äußern, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten.
Das Direktorium hat dazu keine Stellungnahme abzugeben und die Delegierte Attekariens hat sich bereits mehrfach zu dem Antrag geäußert.
Über eine Zulassung des Antrages wurde in dem Moment entschieden, wo der Antrag seitens des Direktoriums zur Diskussion im Beirat freigegeben wurde. Jetzt eine Abstimmung zu verweigern, die vom Antragsteller gefordert wurde, ist nicht zulässig.
Das Direktorium hat dazu keine Stellungnahme abzugeben und die Delegierte Attekariens hat sich bereits mehrfach zu dem Antrag geäußert.
Über eine Zulassung des Antrages wurde in dem Moment entschieden, wo der Antrag seitens des Direktoriums zur Diskussion im Beirat freigegeben wurde. Jetzt eine Abstimmung zu verweigern, die vom Antragsteller gefordert wurde, ist nicht zulässig.

