12.09.2010, 14:44
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Über eine Zulassung des Antrages wurde in dem Moment entschieden, wo der Antrag seitens des Direktoriums zur Diskussion im Beirat freigegeben wurde. Jetzt eine Abstimmung zu verweigern, die vom Antragsteller gefordert wurde, ist nicht zulässig.
Auch wenn das langsam zur Mode wird:
Ich sehe den Sachverhalt völlig anders als die arcorianische Delegierte. ^^
Eine eröffnete Diskussion zu einem Themengebiet schließt nicht die Zulassung eines mehrfach modifizierten Abstimmungsgegenstandes automatisch ein.

