12.09.2010, 16:12
Zitat:Original von Friederike Fresse
Nun gut, wenn Ihnen die Worte "Entschließungantrag in kartographischen Fragen" nichts sagen, komme ich wahrlich an meine Grenzen.
Sie wollen mich doch jetzt nicht anregen, daß ich zukünftig Hund mit Wauwau und Auto mit Brummbrumm bezeichne, nur damit das Ihnen alles sofort klar wird. ^^
Der Delegierte oder ein Mitglied des Direktoriums beantragt, daß sich der Beirat zur Beantwortung einer kartographischen Frage entschließe = Entschließungsantrag in kartographischen Fragen. Ist doch schön formuliert ...
Ein Entschließungsantrag eines Gremiums hat in seiner ursprünglichen Bedeutung dieses Wortes lediglich empfehlenden, aber keine rechtlichen Charakter. Das heißt, das der Beirat empfehlen kann, aber das Direktorium muss dieser Empfehlung nicht nachkommen.
Was bitteschön soll das fortschrittliches für die OIK bringen?

