12.09.2010, 17:23
Dem letzten Satz würde ich so zustimmen, wenn ich meine Behauptungen nicht mit Beweisen untermauert hätte. Und es ist auch nicht alles falsch, was nicht meine Zustimmung findet. Ihre Entscheidung z. B., meinen Antrag auf Entscheidung des Beirates über die Aufhebung von Beschlüssen nicht zuzulassen, ist durchaus legitim, da die GO bei strikter Auslegung des Artikel 2 tatsächlich keine Möglichkeit des Beirates zulässt über solche Angelegenheiten zu entscheiden. Zwar wurde das in der Vergangenheit durch die gängige Praxis anders gehandhabt, aber das muss wahrlich nicht richtig gewesen sein.
Ansonsten verbitte ich mir Anspielungen auf meine Psyche, da das ansonsten Konsequenzen außerhalb der OIK nach sich zieht. In solchen Dingen bin ich recht sicher in der Anwendung von Gesetzestexten!
Ansonsten verbitte ich mir Anspielungen auf meine Psyche, da das ansonsten Konsequenzen außerhalb der OIK nach sich zieht. In solchen Dingen bin ich recht sicher in der Anwendung von Gesetzestexten!

