12.09.2010, 17:35
Zur Begründung meines Antrages:
In der Vergangenheit hat es immer wieder Situationen gegeben, die eine Entscheidung über eine Problematik innerhalb der Geschäftsabläufe erforderlich machten, aber durch das Regelwerk oder die GO nicht abgedeckt waren. Beispielhaft sei dafür aufgeführt die Entscheidung über einen einheitlichen Maßstab, der Form der OIK-Welt, der Vergabe von Kartenplätzen, aber auch die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen des Direktoriums oder Abstimmungen und Wahlen.
Hier muss eine Regelung getroffen werden, die Entscheidungen möglich machen, um so Dinge klären zu können, ohne dafür das Regelwerk weiter aufzupumpen. Dabei soll die Entscheidungshoheit so weit wie nur möglich beim Beirat liegen, da die Angelegenheit innerhalb der OIK uns alle angehen und wir auch alle dafür die Verantwortung übernehmen sollten und nicht das Direktorium, da dieses innerhalb der OIK noch nie als Entscheidungsträger fungiert hat, von der Vergabe der Kartenplätze abgesehen, sondern lediglich die Verwaltung der Geschäfte inne hatte und zwar nach Maßgabe der GO.
Die Formulierung "im Zusammenhang mit den Geschäften der OIK" ist deshalb gewählt worden und präzisiert worden, da zum einen die GO und das Regelwerk hergeben, um welche Geschäfte es sich handelt und zum anderen, um jegliche Anträge zulassen zu können, die Sinn machen oder wo es tatsächlich Klärungsbedarf dahingehend gibt, ob etwas zulässig sein soll oder nicht.
In der Vergangenheit hat es immer wieder Situationen gegeben, die eine Entscheidung über eine Problematik innerhalb der Geschäftsabläufe erforderlich machten, aber durch das Regelwerk oder die GO nicht abgedeckt waren. Beispielhaft sei dafür aufgeführt die Entscheidung über einen einheitlichen Maßstab, der Form der OIK-Welt, der Vergabe von Kartenplätzen, aber auch die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen des Direktoriums oder Abstimmungen und Wahlen.
Hier muss eine Regelung getroffen werden, die Entscheidungen möglich machen, um so Dinge klären zu können, ohne dafür das Regelwerk weiter aufzupumpen. Dabei soll die Entscheidungshoheit so weit wie nur möglich beim Beirat liegen, da die Angelegenheit innerhalb der OIK uns alle angehen und wir auch alle dafür die Verantwortung übernehmen sollten und nicht das Direktorium, da dieses innerhalb der OIK noch nie als Entscheidungsträger fungiert hat, von der Vergabe der Kartenplätze abgesehen, sondern lediglich die Verwaltung der Geschäfte inne hatte und zwar nach Maßgabe der GO.
Die Formulierung "im Zusammenhang mit den Geschäften der OIK" ist deshalb gewählt worden und präzisiert worden, da zum einen die GO und das Regelwerk hergeben, um welche Geschäfte es sich handelt und zum anderen, um jegliche Anträge zulassen zu können, die Sinn machen oder wo es tatsächlich Klärungsbedarf dahingehend gibt, ob etwas zulässig sein soll oder nicht.

