12.09.2010, 22:11
Ergänzung § 2
Änderung 5 (7)
So ist meine finale Fassung
Zitat:7. Delegiertenummeldungen können nicht während einer laufenden Wahl und bei nichtöffentlichen Abstimmungen vorgenommen werden, wenn dadurch eine doppelte Stimmabgabe des Mitgliedes erfolgen könnte.
Änderung 5 (7)
Zitat:7. Bei öffentlicher Abstimmung ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten.Bei mehrfacher Stimmabgabe eines Mitgliedslandes werden beide Stimmen ungültig.
So ist meine finale Fassung

