12.09.2010, 22:53
Verehrter Kollege, der Beweiserbrinungs Pflicht liegt ,leider Gottes, bei den Kläger(n) nicht bei der/die Beklagte(n) ich kann ihnen da leider nicht weiter Helfen.
Und natürlich dürfen sie mich "Duzen" :]
Und natürlich dürfen sie mich "Duzen" :]

