13.09.2010, 23:49
Nein, bei der genannten Abstimmung kann man zustimmen, widersprechen und sich enthalten. Es wird also keiner daran gehindert seiner Meinung Ausdruck zu verleihen. Dahingegen lege ich keinen Wert darauf, daß jeder inkompetent formulierte Antrag, der mich zwingt mir die Meinung des Antragstellers zu eigen zu machen so zur Abstimmung gelangt.

