19.09.2010, 01:03
Zitat:Original von Friederike Fresse
Eine Blamage ist das nicht, da der Beirat ja mehrheitlich eine regelwerkskonforme Änderung des Regelwerkes beschließen kann.
Kann er nicht, weil die sogenannte Ewigkeitsklausel das verhindert. Aber nach dieser Logik wäre auch die Einführung der Republik 1918 ein Verfassungsbruch und die Verfassung des Kaiserreichs immer noch gültig.

