19.09.2010, 08:18
Zitat:Original von Ernst Willun
Kann er nicht, weil die sogenannte Ewigkeitsklausel das verhindert.
Die Väter unserer Geschäftordung hatten wohl nicht mal ansatzweise an einen solchen Vorfall gedacht. Hatten wahrscheinlich einfach viel gutmütige Spielfreude und wollten eben nur schnell eine virtuelle Welt für Alle haben und ausschließen, daß man ein in Ungnade gefallenes Projekt mit einem Fingerschnippen entfernen kann.
Ist natürlich nur eine Vermutung, ich war ja damals nicht dabei.
Aber ich meine und falls ich was Falsches sage, darf mich der Willun berichtigen:
Es wären durchaus funktionierende Ordnungsmaßnahmen durch eine Änderung der Geschäftsordnung denkbar, die nicht zwangsweise in der wohl untersagten Löschung eines Projektes münden.

