19.09.2010, 13:13
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ja, wenn die Vergabe eindeutig geregelt ist und nicht, wie im Falle Victoriens, zu Problemen führt, weil nach GO eine Eintragung dort nicht möglich gewesen wäre.
Gut, die GO beschreibt dort jedoch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung durch das Direktorium, welche erteilt wurde.
Zitat:Mit meinem Änderungsvorschlag bleibt die GO schlank und alle außerordentlichen Fälle sind abgedeckt, ohne dass man noch -zig Paragraphen lesen/durchstöbern muss.
Gegen Schlankheit ist ja nichts einzuwenden, wenn es nicht zur Magersüchtigkeit führt.
Wesentliche Dinge sollten meines Erachtens durchaus allgemeingültig geregelt sein, sonst kommt der Beirat aus den Abstimmungen gar nicht mehr hinaus.
Wie würden Sie nach Annahme ihrer Regelwerksänderung denn die Behandlung eines Antrages mit dem wesentliche Inhalt "Löschung der MN X wegen angeblicher Bösheit " einstufen?

