19.09.2010, 14:08
Zitat:Original von Friederike Fresse
Ich habe zur Entscheidungsfindung die Sachlage eingehend betrachtet, Meinungen im Direktorium und von außenstehenden MN-Persönlichkeiten eingeholt und muß hierauf feststellen, daß ich den zuletzt von Herrn Willun vorgelegten Antrag in dieser Fassung nicht zur Abstimmung bringen kann.
Ist das eine Entscheidung der Exekutivdirektorin oder des Direktoriums? Einstimmige Entscheidung oder 2/3-Mehrheit?
Die Aussage "in dieser Fassung" deutet darauf hin, dass der Antrag in einer anderen Fassung also sehr wohl zur Abstimmung gelangen kann. Der Antrag ist also grundsätzlich zulässig. Richtig?
Zitat:Für eine Abstimmung des Antrags, der Mitspieler und zugleich ganze Projekte ausgrenzen würde, fehlt in unserem Regelwerk gegenwärtig jegliche Grundlage. Der beantragte Abstimmungsgegenstand 2 verstösst zudem gegen die gültigen Regeln des Kartenregelwerkes.
Das wissen wir schon seit Antragstellung und war nie bestritten worden. Vielmehr verwies man auf eine Klärung der Problematik außerhalb der Regelwerke der OIK, da das Problem auch nichts mit den grundsätzlichen Geschäften der OIK zu tun hat. Also warum jetzt zum wiederholten Male der Hinweis darauf? Das ist doch keine Begründung für eine Ablehnung der Einleitung einer Abstimmung.
Zitat: Der einzig zulässige Weg ist m.E. eine Regelwerksänderung bzw. eine Regelwerksergänzung, dessen Inhalte dann aber für alle Mitspieler gleichermassen gelten müssen.
Der zulässige Weg für was?

