20.09.2010, 13:01
Zitat:Original von Plezura Okazako
Weitere derartige Anträge sind also genauso unzulässig, wenn vorher die GO nicht entsprechend geändert wird!
Da gehen die Meinungen aber immer noch auseinander.
Zum einen wurde der Antrag an sich nicht für unzulässig erklärt, sondern nur die Formulierung des Antrages, so dass die Einleitung der Abstimmung durch das Direktorium versagt wurde, zum anderen handelt es sich bei diesem um keinen bzgl. der regulären Geschäfte der OIK, sondern um eine außergeschäftliche Regelung und die ist sehr wohl innerhalb einer Gemeinschaft zulässig.

