24.09.2010, 15:52
Und ich stelle fest, daß jetzt eines kommt:
Begründung: Mangelnder Wille sich mit den Fragen/Bemerkungen eines Anrainers/Vetonation auseinanderzusetzen.
Begründung: Mangelnder Wille sich mit den Fragen/Bemerkungen eines Anrainers/Vetonation auseinanderzusetzen.

