24.09.2010, 20:59
Der Beirat hat heute
mit 11 JA-Stimmen bei 4 NEIN-Stimmen
beschlossen:
Der Artikel 5 (7) der GO wird in den nachfolgenden Wortlaut geändert:
"7. Bei öffentlicher Abstimmung ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Bei mehrfacher Stimmabgabe eines Mitgliedslandes werden beide Stimmen ungültig."
Der Artikel 2 der GO wird um den nachfolgenden Punkt 7 ergänzt:
"7. Delegiertenummeldungen können nicht während einer laufenden Wahl und bei nichtöffentlichen Abstimmungen vorgenommen werden, wenn dadurch eine doppelte Stimmabgabe des Mitgliedes erfolgen könnte."
gez. Fresse, Exekutivdirektorin
mit 11 JA-Stimmen bei 4 NEIN-Stimmen
beschlossen:
Der Artikel 5 (7) der GO wird in den nachfolgenden Wortlaut geändert:
"7. Bei öffentlicher Abstimmung ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Bei mehrfacher Stimmabgabe eines Mitgliedslandes werden beide Stimmen ungültig."
Der Artikel 2 der GO wird um den nachfolgenden Punkt 7 ergänzt:
"7. Delegiertenummeldungen können nicht während einer laufenden Wahl und bei nichtöffentlichen Abstimmungen vorgenommen werden, wenn dadurch eine doppelte Stimmabgabe des Mitgliedes erfolgen könnte."
gez. Fresse, Exekutivdirektorin

