05.10.2010, 23:29
Das Verfahren muss noch seine Ordnung behalten. Deshalb wird die 7-tätige Vetofrist nichts desto trotz erst ablaufen müssen, sobald ich das Verfahren erneut eröffne.
Ich muss aber noch immer um einen nun aktuellen Kartenausschnitt der OIK-Gesamtkarte bitten. Der letzte Ausschnitt zur Eintragungsfläche ist dieser hier und beinhaltet noch nicht die redaktionelle Änderung betreffend dem großen See.
Sobald dieser gesamtkartentaugliche Ausschnitt vorliegt, wird das Verfahren erneut eingeleitet.
Ich muss aber noch immer um einen nun aktuellen Kartenausschnitt der OIK-Gesamtkarte bitten. Der letzte Ausschnitt zur Eintragungsfläche ist dieser hier und beinhaltet noch nicht die redaktionelle Änderung betreffend dem großen See.
Sobald dieser gesamtkartentaugliche Ausschnitt vorliegt, wird das Verfahren erneut eingeleitet.

