13.10.2010, 13:21
Ich bitte darum, dass das Direktorium die ganze Angelegenheit nochmals in Ruhe prüft und zwar aufgrund dieser Vorschrift:
Vielen Dank!
Zitat:§7 Vetorecht
6. Die Rücknahme eines Vetos darf nicht an andere Bedingungen als die Einigung in Bezug auf den Vetogrund geknüpft werden.
Vielen Dank!

