13.10.2010, 22:24
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ich bitte darum, dass das Direktorium die ganze Angelegenheit nochmals in Ruhe prüft und zwar aufgrund dieser Vorschrift:
Zitat:§7 Vetorecht
6. Die Rücknahme eines Vetos darf nicht an andere Bedingungen als die Einigung in Bezug auf den Vetogrund geknüpft werden.
Vielen Dank!
Woraus soll das hinauslaufen, daß die Veti überhaupt nicht zurückgenommen werden können, weil wir uns in praktisch keinem der fraglichen Punkte geeinigt haben? Und doch, das Haff war ein Vetogrund, allerdings kein durch das Direktorium anerkannter, dafür daß ich aber nicht durchgestoßen bin, kann ich nichts. Das Haff bleibt somit einer meiner Vetogründe. Falls das Veto jetzt überhaupt nicht zurückgezogen werden darf, war das ein Bärendienst.

