13.10.2010, 23:15
Und hierauf bezogen.....
.... Wenn ich es recht überlege, dann müsste die richtige Entscheidung nach den OIK-Regeln lauten: Ja, das Veto durfte nicht unter den genannten Bedingungen zurück gezogen werden. Warum man sich das so ausgedacht hat? Das wiederum musst du nicht mich fragen. Ich habe diese Regeln nicht gemacht.
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ich bitte darum, dass das Direktorium die ganze Angelegenheit nochmals in Ruhe prüft und zwar aufgrund dieser Vorschrift:
Zitat:§7 Vetorecht
6. Die Rücknahme eines Vetos darf nicht an andere Bedingungen als die Einigung in Bezug auf den Vetogrund geknüpft werden.
Vielen Dank!
Zitat:Original von Ernst Willun
Woraus soll das hinauslaufen, daß die Veti überhaupt nicht zurückgenommen werden können, weil wir uns in praktisch keinem der fraglichen Punkte geeinigt haben?
.... Wenn ich es recht überlege, dann müsste die richtige Entscheidung nach den OIK-Regeln lauten: Ja, das Veto durfte nicht unter den genannten Bedingungen zurück gezogen werden. Warum man sich das so ausgedacht hat? Das wiederum musst du nicht mich fragen. Ich habe diese Regeln nicht gemacht.

