21.01.2006, 15:55
Dagegen.
1. Öffentlichkeit ist ein demokratischer Grundgedanke sofern Repräsentanten abstimmen.
2. Transparenz - vor allem für externe Beobachter - würde so nicht gewährleistet.
3. Bei Staaten, in denen das Abstimmungsverhalten auch durch z. B. eine Regierungsweisung oder ein Parlamentsbeschluss beeinflussen können, hätten keine Kontrollmöglichkeit mehr.
1. Öffentlichkeit ist ein demokratischer Grundgedanke sofern Repräsentanten abstimmen.
2. Transparenz - vor allem für externe Beobachter - würde so nicht gewährleistet.
3. Bei Staaten, in denen das Abstimmungsverhalten auch durch z. B. eine Regierungsweisung oder ein Parlamentsbeschluss beeinflussen können, hätten keine Kontrollmöglichkeit mehr.

