23.01.2011, 15:51
Der Beirat hat heute
mit 10 JA-Stimmen
beschlossen:
Die nachfolgenden Änderungen, die vom Direktorium beantragt wurden, werden angenommen:
1. Dem § 2 des Kartenregelwerkes wird der nachfolgenden Punkt 4 angefügt:
"Die OIK-Weltkarte ist in die Kontinente Anglia, Arethanien, Atalanta, Jadaria, Samaria und Terek Nor gegliedert.
Über die erstmalige Einteilung der Landmassen zu den jeweiligen Kontinenten und über später vom Direktorium vorgeschlagene Anpassungen entscheidet der Beirat."
2. Das Regelwerk für internationale Vorwahlen und Staatskürzel wird im § 4 wie folgt geändert:
"4. Die Auswahl der Vorwahl ist abhängig von der Platzierung des Staats auf der Karte der OIK.
Abhängig von dieser muss die Vorwahl mit den folgenden Ziffern beginnen:
a) 1 oder 2 für Staaten auf Terek Nor,
b) 3 oder 5 für Staaten auf Arethanien und Samaria,
c) 4 für Staaten auf Atalanta,
d) 6 für Staaten auf Anglia,
e) 7 für Staaten auf Jadaria,
f) 9 für nicht auf der Karte der OIK verzeichnete Staaten.
5. Abweichungen aus Zeiten vor Inkrafttreten dieser Regelung können weiterhin bestehen bleiben.
6. Ebenso können erfolgte Festlegungen der Vorwahl auf begründeten Antrag geändert werden.
7. Eine Änderung muss erfolgen, wenn ein Staat eine mit der Ziffer 9 beginnende Vorwahl registriert hat und sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Eintragung auf der Karte der OIK entscheidet. In diesem Fall ist eine neue und nach Absatz 4. stimmige Vorwahl zu beantragen.
gez. Fresse, Exekutivdirektorin
mit 10 JA-Stimmen
beschlossen:
Die nachfolgenden Änderungen, die vom Direktorium beantragt wurden, werden angenommen:
1. Dem § 2 des Kartenregelwerkes wird der nachfolgenden Punkt 4 angefügt:
"Die OIK-Weltkarte ist in die Kontinente Anglia, Arethanien, Atalanta, Jadaria, Samaria und Terek Nor gegliedert.
Über die erstmalige Einteilung der Landmassen zu den jeweiligen Kontinenten und über später vom Direktorium vorgeschlagene Anpassungen entscheidet der Beirat."
2. Das Regelwerk für internationale Vorwahlen und Staatskürzel wird im § 4 wie folgt geändert:
"4. Die Auswahl der Vorwahl ist abhängig von der Platzierung des Staats auf der Karte der OIK.
Abhängig von dieser muss die Vorwahl mit den folgenden Ziffern beginnen:
a) 1 oder 2 für Staaten auf Terek Nor,
b) 3 oder 5 für Staaten auf Arethanien und Samaria,
c) 4 für Staaten auf Atalanta,
d) 6 für Staaten auf Anglia,
e) 7 für Staaten auf Jadaria,
f) 9 für nicht auf der Karte der OIK verzeichnete Staaten.
5. Abweichungen aus Zeiten vor Inkrafttreten dieser Regelung können weiterhin bestehen bleiben.
6. Ebenso können erfolgte Festlegungen der Vorwahl auf begründeten Antrag geändert werden.
7. Eine Änderung muss erfolgen, wenn ein Staat eine mit der Ziffer 9 beginnende Vorwahl registriert hat und sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Eintragung auf der Karte der OIK entscheidet. In diesem Fall ist eine neue und nach Absatz 4. stimmige Vorwahl zu beantragen.
gez. Fresse, Exekutivdirektorin

