26.01.2011, 21:46
Bei der Wahl zum Vizedirektor für Kartenanträge erreichte der Kandidat 50,00% der Stimmen. Kann man dies als Mehrheit gelten lassen?
In Artikel 4.6 der Geschäftsordnung heißt es:
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
9 von 18 abgegebenen Stimmen sind demnach keine Mehrheit.
In Artikel 4.6 der Geschäftsordnung heißt es:
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
9 von 18 abgegebenen Stimmen sind demnach keine Mehrheit.

