27.01.2011, 15:38
Zitat:Original von Friederike Fresse
... die m.E. klar in den Bereich Änderung der Geschäftsordnung fällt.
Ich muss dir da schon wieder widersprechen, da in der von mir zitierten Passage auch von "anderen Beschlüssen" die Rede ist und die Aussage über Enthaltungen als grundsätzliche Äußerung zu verstehen ist.

